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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ZOE Sports (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Teilnehmern / Mitgliedern (nachfolgend „Mitglied“), soweit Anbieter und Mitglied im Einzelfall nicht Abweichendes in Textform (§ 126b BGB) vereinbaren (nachfolgend „Vertrag“). 

 

  1. Mitgliedschaften und Leistungen

 

Der Anbieter bietet folgende Mitgliedschaften / Leistungen an:

 

Mitgliedschaften:

  • Privatstunden Pilates Reformer / Pilates / Spinning / Yoga

  • Gruppenkurs Pilates Reformer / Pilates / Spinning / Yoga

  • 10er Karten Pilates Reformer / Pilates / Spinning / Yoga

 

Die genauen Leistungen der jeweiligen Mitgliedschaft werden im Vertrag in Textform festgehalten. Eine 10er Karte muss innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Jahres, in welchem sie ausgestellt wurde, verbraucht werden, ansonsten verfällt sie. 10er Karten sind nicht auf andere Personen übertragbar.

 

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

 

3.1    Mindestlaufzeit: Mitgliedschaften wie die Premium 1Y, Premium HY und Premium QY haben die Mindestlaufzeit von 12 Monaten (Premium 1Y), von 6 Monaten (Premium HY) und von 3 Monaten (Premium QY). Die Mindestlaufzeit beginnt ab dem im Vertrag genannten Startdatum, bei fehlender Angabe ab dem zeitlich letzten Datum der Unterschrift spätestens jedoch mit der ersten Inanspruchnahme.

 

  1. Kündigungsfrist: Eine Kündigung mit Wirkung zum Ablauf der Mindestlaufzeit ist spätestens 6 Wochen vor deren Ablauf in Textform an den Anbieter zu richten. Erfolgt keine Kündigung oder eine verspätete Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

 

  1. Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug außerhalb eines Umkreises von 50 km sowie aus sonstigen wichtigen Gründen in Textform möglich. Jede außerordentliche Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Liegt der wichtige Grund in der Verletzung von Vertragspflichten durch die andere Partei, darf die Kündigung erst nach entsprechender vorausgehender Abmahnung in Textform erfolgen und soweit sich diese Abmahnung als ergebnislos herausstellt.  

 

  1. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus einem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z. B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) auch für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Sollte das Mitglied während der Vertragslaufzeit eine solche Vertragsaussetzung wünschen, hat es sich mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen. 

 

  1. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden in Textform im Vertrag ausgewiesen (inkl. Mehrwertsteuer). Bei sich wiederholenden Leistungen sind Mitgliedsbeiträge als Monatsbeiträge zu verstehen. Bei Vertragsbeginn oder -ende während eines Monats wird der Beitrag zeitanteilig berechnet.

 

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig und wird per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

  1. Ist ein Mitglied mit mehr als zwei vollen Monatsbeiträgen im Verzug, so werden sämtliche Beiträge bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig;  der Anbieter behält sich n diesem Fall das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 

  1. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren an.

 

  1. Haftungsausschuss

 

  1. Der Anbieter haftet nicht für Schäden die durch unsachgemäße Nutzung der Geräte oder durch Missachtung der Anweisungen des Personals entstehen.

 

  1. Für den Verlust von Garderobe oder persönlichen Gegenständen übernimmt der Anbieter keine Haftung.

 

  1. Die Teilnahme an Kursen und die Nutzung der Geräte erfolgen auf eigenes Risiko des Mitglieds.

 

  1. Hausordnung

 

Das Mitglied verpflichtet sich die Hausordnung einzuhalten, insbesondere:

  • die Geräte sachgemäß zu nutzen

  • andere Mitglieder nicht zu stören (z. B. durch eine Smartphone Nutzung oder durch unerlaubtes Fotografieren)

  • die Bewohner des Hauses nicht zu stören

 

Verstöße gegen die Hausordnung können zu einer außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 3.3 führen.

 

  1. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters.

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